Gemeinde Fensterbach

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10.07.2020: Wichtige Informationen zur Hundehaltung!

Sehr geehrte Fensterbachinnen und Fensterbacher.

Jeden Tag fallen in Fensterbach im wahrsten Sinne des Wortes „große Haufen“ Hundekot an! Sie sind eines der Hauptärgernisse für Bürgerinnen und Bürger, Spaziergängerinnen und Spaziergänger. Liebe Hundehalter, sie sind gefordert, Verantwortung für ihr Tier und für die Allgemeinheit zu übernehmen und den Kot ihres Tieres stets zu beseitigen – auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Einfach zu einer Tüte greifen, den Kot damit aufnehmen und in einen Abfalleimer werfen, oder mit nach Hause nehmen. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, mehrere für die Beseitigung von Hundekot geeignete Behältnisse von Haus aus bei sich zu haben, wenn er mit dem Hund Gassi geht. Jeder kennt seinen Hund und weiß am besten wie viele und wie große Häufchen oder Haufen der Liebling macht.
Ich verweise auf die
Verordnung über das Halten von Hunden in der Gemeinde Fensterbach –Hundehaltungsverordnung-vom 20.11.2008

welche Sie auf unserer Homepage einsehen können.

Hundehaltungsverordnung


Ich weise explizit darauf hin, dass
nach Art. 18 Abs. 3 des LStVG mit Geldbuße bis zu 1.000.-€ belegt werden kann, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt.


Ihr Christian Ziegler


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