Gemeinde Fensterbach

Grundsteuerreform

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie hier

Wir möchten Sie informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.

Informationen zu "Was müssen Sie vor dem Ausfüllen Ihrer Erklärung wissen" erhalten sie hier.

Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Die unter www.grundsteuer.bayern.de eingestellten Formulare dürfen lediglich am PC und nicht handschriftlich ausgefüllt werden.

Die Übersicht "Was gehört zur Grundsteuererklärung" finden Sie hier.

Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.